Freitag, 30. Oktober 2026

Was verbirgt sich hinter dem Bistum Freiburg?

Freiburger Münster

Die Säkularisierung vergrößerte das Gebiet von Baden in der Zeit von 1803-1810 um ein Vierfaches,  denn mit dem Besitz der geistlichen Fürstentümer sollten die weltlichen Fürsten für das verlorene linksrheinische, französische Gebiet entschädigt werden. Gleichzeitig wurde der Kurfürst zum Großherzog hochgestuft. Aber die Regierenden mussten auch feststellen, dass die kirchliche Ordnung mit den Gebietsveränderungen völlig aus den Fugen geraten war.

Vor dieser Zeit war für das damalige evangelische Haus Baden hauptsächlich der katholische Bischof von Konstanz, der gleichzeitig Kurfürst von Mainz war, und der von Straßburg zuständig. Zum Beispiel war im Einbach bei Fischerbach die Bistumsgrenze zwischen Konstanz und Straßburg. Aber auch das Bistum Speyer erstreckte sich bis zur Oos. Um das Durcheinander zu vergrößern, wurde 1801 das Bistum Worms, zuständig für Heidelberg, Waibstadt und Weinheim, aufgehoben. 1814 wurde der schweizerische Anteil, 1817 der württembergische und bayerische Anteil des Bistums Konstanz herausgelöst.

Die Verhandlungen mit Rom waren insofern zäh, da die Regierung vom sogenannten „Staatskirchentum“ ausging. Die landesherrliche Autorität bedeutete die volle Staatsaufsicht der Kirche. Das führte in Baden zum Kirchenstreit und Kulturkampf. Von 1868 war deswegen bis 1882 der neugeschaffene Bischofsstuhl unbesetzt.

Bei den Verhandlungen war natürlich eine zentrale Frage, wo sollte der Landebischofssitz sein? Der Großherzog und seine Minister wollten den Landesbischofssitz möglichst wegen der Aufsicht in der Nähe von Karlsruhe haben. Bruchsal bot sich als ehemaliger Bischofssitz zwangsläufig an. Dem Großherzog war dies schon zu weit weg. Daher wurde Rastatt in Erwägung gezogen, aber auch Ettlingen wurde genannt. Aber waren die Dorfkirchen eines Bischofssitzes würdig?

Unter diesem Aspekt gab es nur eine Kirche, die als Stadtkirche viel zu groß und pompös geraten war: Das Freiburger Münster – erbaut 1200 bis 1513. Die Freiburger verdankten dieses Bauwerk ihren ertragreichen Silbergruben.

Als Besonderheit, das Münster gehört nicht der Kirche sondern anfänglich den Grafen von Freiburg. Seit 1314 haben die Bürger mit dem Münsterfabrikfonds die Verantwortung für Neu- und Umbauten sowie Reparaturen übernommen. Mit der Gründung des Erzbistums Freiburg 1821/27 und der Erhebung des Münsters zur Kathedrale des Erzbischofs von Freiburg wurde neben dem Münsterfabrikfonds auch der Domfabrikfonds eingerichtet. Diese beiden Institutionen sind für den Erhalt des Münsters zuständig.

Die Eigentumsfrage wurde 1901 in einem Vertrag zwischen der Stadt Freiburg, dem Erzbischöflichen Ordinariat und dem Katholischen Stiftungsrat der Münsterpfarrei geregelt: Das Münster gehört demnach dem Münsterfabrikfonds und ihm obliegt die Baupflicht. Die Stadt Freiburg wurde als eine der wenigen Rechte z. B. das Läuten der Glocken an Neujahr zugestanden.

Eigentlich müsste das Freiburger Münster als Freiburger Kathedrale oder Dom bezeichnet werden, da es sich um einen Erzbischofssitz handelt. Aber die Kirche wurde vorher als Münster bezeichnet und behielt auch den Namen als es Erzbischofssitz wurde.

Erster Erzbischof in Freiburg wurde Bernhard Boll (1774-1836) im Jahre 1827. Zuvor war er Ordensmann, Professor für Philosophie in Salem und dem Zisterzienserkloster Tennenbach. Ab 1805 war er Professor für Philosophie an der Universität Freiburg.