Freiburger Münster
Die Säkularisierung
vergrößerte das Gebiet von Baden in der Zeit von 1803-1810 um ein
Vierfaches, denn mit dem Besitz der
geistlichen Fürstentümer sollten die weltlichen Fürsten für das verlorene
linksrheinische, französische Gebiet entschädigt werden. Gleichzeitig wurde der
Kurfürst zum Großherzog hochgestuft. Aber die Regierenden mussten auch
feststellen, dass die kirchliche Ordnung mit den Gebietsveränderungen völlig
aus den Fugen geraten war.
Vor dieser Zeit
war für das damalige evangelische Haus Baden hauptsächlich der katholische Bischof
von Konstanz, der gleichzeitig Kurfürst von Mainz war, und der von Straßburg
zuständig. Zum Beispiel war im Einbach bei Fischerbach die Bistumsgrenze
zwischen Konstanz und Straßburg. Aber auch das Bistum Speyer erstreckte sich
bis zur Oos. Um das Durcheinander zu vergrößern, wurde 1801 das Bistum Worms,
zuständig für Heidelberg, Waibstadt und Weinheim, aufgehoben. 1814 wurde der
schweizerische Anteil, 1817 der württembergische und bayerische Anteil des
Bistums Konstanz herausgelöst.
Die Verhandlungen
mit Rom waren insofern zäh, da die Regierung vom sogenannten „Staatskirchentum“
ausging. Die landesherrliche Autorität bedeutete die volle Staatsaufsicht der
Kirche. Das führte in Baden zum Kirchenstreit und Kulturkampf. Von 1868 war
deswegen bis 1882 der neugeschaffene Bischofsstuhl unbesetzt.
Bei den
Verhandlungen war natürlich eine zentrale Frage, wo sollte der Landebischofssitz
sein? Der Großherzog und seine Minister wollten den Landesbischofssitz
möglichst wegen der Aufsicht in der Nähe von Karlsruhe haben. Bruchsal bot sich
als ehemaliger Bischofssitz zwangsläufig an. Dem Großherzog war dies schon zu
weit weg. Daher wurde Rastatt in Erwägung gezogen, aber auch Ettlingen wurde
genannt. Aber waren die Dorfkirchen eines Bischofssitzes würdig?
Unter diesem
Aspekt gab es nur eine Kirche, die als Stadtkirche viel zu groß und pompös
geraten war: Das Freiburger Münster – erbaut 1200 bis 1513. Die Freiburger
verdankten dieses Bauwerk ihren ertragreichen Silbergruben.
Als Besonderheit,
das Münster gehört nicht der Kirche sondern anfänglich den Grafen von Freiburg.
Seit 1314 haben die Bürger mit dem Münsterfabrikfonds die Verantwortung für
Neu- und Umbauten sowie Reparaturen übernommen. Mit der Gründung des Erzbistums
Freiburg 1821/27 und der Erhebung des Münsters zur Kathedrale des Erzbischofs
von Freiburg wurde neben dem Münsterfabrikfonds auch der Domfabrikfonds
eingerichtet. Diese beiden Institutionen sind für den Erhalt des Münsters
zuständig.
Die Eigentumsfrage
wurde 1901 in einem Vertrag zwischen der Stadt Freiburg, dem Erzbischöflichen
Ordinariat und dem Katholischen Stiftungsrat der Münsterpfarrei geregelt: Das
Münster gehört demnach dem Münsterfabrikfonds und ihm obliegt die Baupflicht.
Die Stadt Freiburg wurde als eine der wenigen Rechte z. B. das Läuten der
Glocken an Neujahr zugestanden.
Eigentlich müsste
das Freiburger Münster als Freiburger Kathedrale oder Dom bezeichnet werden, da
es sich um einen Erzbischofssitz handelt. Aber die Kirche wurde vorher als
Münster bezeichnet und behielt auch den Namen als es Erzbischofssitz wurde.
Erster Erzbischof
in Freiburg wurde Bernhard Boll (1774-1836) im Jahre 1827. Zuvor war er
Ordensmann, Professor für Philosophie in Salem und dem Zisterzienserkloster
Tennenbach. Ab 1805 war er Professor für Philosophie an der Universität
Freiburg.