Herrenwies Forsthaus vor 1939 |
Hundsbach und Herrenwies liegen
in den Seitentälern der oberen Murg bei Raumünzach: Herrenwies im Schwarzenbach-
und Hundsbach im Raumünzachtal. Sie sind heute Ortsteile von Forbach mit seiner
bekannten Holzbrücke über die Murg.
Das große nahezu ununterbrochene
Waldgebiet von Baden-Baden bis nahe Offenburg und von der Vorbergzone bis zum
Murg- sowie Nagoldtal eignet sich nicht wegen der Buntsandsteinflächen mit
ihrer Steilheit, Blockmeeren und der Armut an Quellen zur landwirtschaftlichen Nutzung. Daher keine Besiedlung des
Gebietes möglich. Im Waldgebiet von der Badener Höhe zur Hornisgrinde war eine Nutzung
der enormen Holzvorräte nur durch Köhler, Harzer, Pottaschebrenner oder 40 Jahre
durch eine Glashütte möglich.
Aber 1758 kam es zum
Zusammenschluss der Murgtäler, Pforzheimer und Württemberger Holzhändler zur „Murgkompanie“.
Ziel war es, die Murg mit ihren Nebenflüssen zur Langholzflößerei floßbar zu
machen, um die enormen Holzvorräte zu erschließen. Die großen Städte brauchten
Holz für die Dachstühle ihrer Kirchen und Häuser, Amsterdam brauchte Holz für
den Hafen- und Flottenausbau.
Für den Holznachschub der vielen
Sägewerke und Flöße wurden Holzfäller in den riesigen Waldungen benötigt. Aus
den Alpentälern zog die überschüssige Bevölkerung Richtung Schwarzwald sowie
auch Freudenstadt von Glaubensflüchtlingen aus den Alpenländern gegründet wurde.
Aber auch aus den engen Schwarzwaltälern zogen die Menschen hierher, um als
Kolonisten und Holzfäller zu arbeiten. Deswegen entstanden überall
Waldkolonien.
Die Landesherren waren der
Meinung, dass die Waldkolonien mit ihrer Arbeit mit wandern. Deswegen konnten
die Kolonisten kein Grundeigentum für ihre Behausung und für etwas
Anbaufläche erwerben. Sie zahlten nur
einen Bodenzins und durften eine Kuh pro Familie halten. Alles wurde von der
zuständigen Forstverwaltung überwacht. Auch die Heiratserlaubnis war von ihr zu
genehmigen. So konnte nur ein Sohn der Familie die Behausung mit dem Bodenzins erwerben,
es sei denn ein Bodenzinsgut wurde frei. Die Lehensherren wollten unter
allen Umständen eine Vergrößerung der Waldkolonien verhindern. Sie sollten nur
vorläufig sei, die Familienanzahl blieb ziemlich konstant. Die Beschränkung
der Eheschließungen führte aber zu unhaltbaren Zuständen, da die Zahl der
unehelichen Kinder sprunghaft anstieg.
Die Waldkolonien galten nicht als
Gemeinden und die Bewohner nicht als Gemeindebürger. Daher griff auch nicht das
Armenrecht einer Gemeinde, wenn Kolonisten in Not und Armut gerieten. Sondern
das Forstamt war zuständig und sah dies nicht als Verpflichtung sondern eher
als Last an. So griff die Armut in den Hungerjahren 1847/48 rasant um sich. In
ihrer Not und Arbeitslosigkeit blieb die Auswanderung nach Amerika als Ventil,
wobei die Forstverwaltung nur Interesse an der Auswanderung armer, kranker und
unverheirateter Kolonisten hatte. Die anderen wurden als Arbeitskräfte
benötigt.
Erst 1870 fiel die Beschränkung
der Eheschließung der Kolonisten. Nur die Forstverwaltung konnte sich
schwer mit diesen „demokratischen Bestimmungen“ anfreunden. Die abgesonderten
Gemarkungen der Waldkolonien wurden erst 1930 aufgehoben, so dass die Waldkolonien
Herrenwies und Hundsbach nach Forbach eingemeindet wurden. Der Bodenzins wurde
erst 1970 abgeschafft. Erst jetzt konnte Grund und Boden erworben werden. Dies
so spät, da die Forstverwaltung der Kauf von Ferienhäuser verhindern wollte. Ab
1970 waren die früheren Kolonisten den anderen Staatsbürgern gleichgestellt.
Forbach 1820 |