Im Jahre 1852 haben die
Eidgenossenschaft und das Großherzogtum Baden einen denkwürdigen Vertrag
geschlossen, um ihre gegenseitigen Interessen zu ordnen. Die Basler
Textilindustriellen benötigten dringend eine Eisenbahnverbindung ins nahe Großherzogliche Badische Wiesental, um ihre dortigen neu gegründeten
Textilfabriken wirtschaftlich erschließen zu können. Die Strecke konnte schon
1862 eingeweiht werden. Der Badische Bahnhof ist im Gegensatz zum Schweizer
Bahnhof (SBB) bis zum heutigen Tag exterritoriales Gelände in Basel.
Andererseits benötigte der
Großherzog von Baden eine zollfreie Straße, die die Nachbarstädte Lörrach und
Weil direkt miteinander verbunden hätte. Der Schweizer Grund der Gemeinde Riehen
ragt wie ein Finger in deutsches Staatsgebiet hinein und verhindert damit die
kürzeste Verbindung der B 317 zwischen den beiden deutschen Städten.
Das Großherzogtum Baden hat
damals ihre Verpflichtung im Staatsvertrag sofort umgesetzt. Die Verpflichtung
der Eidgenossenschaft im Staatsvertrag, eine zollfreie Straße zu bauen, war
trotz immer wiederkehrenden Appellen und Drängen auf Erfüllung erst nach 161
Jahren möglich. Das Verbindungsstück beträgt zwar nur 738 m, aber es gab immer
wieder wichtige und wichtigste Gründe für die Eidgenossenschaft, diese Zusage
nicht erfüllen zu müssen. Wer also die umständliche Zollkontrolle umgehen
wollte, muss nach wie vor den umständlichen Weg über den Berg nehmen, um von
Weil nach Lörrach oder umgekehrt zu kommen.
Nun endlich hat das Schweizer
Bundesgericht im Jahr 2005 den Weg für den Bau der zollfreien Straße geebnet. Denn
die nächste Hoffnung lag auf dem Jahr 2008: Die Eidgenossenschaft hatte in
diesem Jahr die Grenzen für EU-Bürger im Rahmen des Schengen-Abkommen geöffnet,
und damit wäre die jetzige Straße ohne das Vorzeigen eines Passes nutzbar.
Aber was lange währt wird endlich
gut, die Schweizer Bauarbeiten für die zollfreie Straße hatten 2006 begonnen.
Mit über 500 m musste das Naturbad Riehen untertunnelt und neu gebaut werden.
2013 konnte die zollfreie Straße eröffnet werden.
Obwohl die Straße auf Schweizer
Gebiet liegt gilt deutsches Verkehrsrecht.
TEC21 Daniela Dietsche Fachjournalistin Ingenieurwesen/ Verkehr