Christian Trautwein 1819-1898 |
Finanzkräftige Floßherren mussten
es sein, da der Kauf und Einschlag des Holzes, die Floßbarmachung der Wutach
und Steina, das Anlegen von Schwallweihern und der Holztransport gewaltige
finanzielle Mittel verschlang. Bei Unterlauchingen wurde, um die Stromschnellen
zu umgehen, ein Kanal von 120 m in den Fels gesprengt. Auch wurden zwei
Sägewerke bei Stühlingen und Bannschachen am Rhein bei Waldshut errichtet.
Wegen der Versickerung von Wutach und Steina mussten zusätzliche Schwallweiher
angelegt werden. Und trotzdem kam es immer wieder vor, dass Flöße längere Zeit
auf dem Trockenen lagen.
Seit 1831 hatte die
Wutach-Gesellschaft das Großherzogliche Privileg für 40 Jahre auf der Wutach,
Steina und dem Titisee Holz zu flößen. Mit den Mühlen mussten Vereinbarungen
ausgehandelt werden, denn mal hatten sie zu viel Wasser und mal zu wenig. Mit
dem Kanton Schaffhausen musste über Uferschäden verhandelt werden, da die
Schweiz mehrere Kilometer Anrainer an der Wutach war. Hallau beispielsweise
arretierte 1833 drei Flöße, bis die Entschädigungen bezahlt waren, und die Flöße
dann erst freigegeben wurden.
In der Zeit von 1835 bis 1838
konnten nahezu 2.000 Flöße jährlich die Wutach und Steina hinunter geflößt
werden. In dieser Zeit verließen aber auch Mitglieder wegen den immer wieder
auftretenden Schwierigkeiten die Wutach-Gesellschaft.
Um diesen Kapitalabzug
auszugleichen, wurde die Wolfacher Schifferzunft als Mitglied aufgenommen. Diese
machte sich insbesondere in der Buchhaltung des Sägewerkes Bannschachen breit
und ließen das gesägte Holz bis nach Kehl auf dem Rhein flößen. Den Erlös
ließen sie aber nicht auf das Konto von Bannschachen sondern auf ihr eigenes
überweisen. 1839 war die Wutach-Gesellschaft in Gant gegangen. Sie hatte zwar
die Wutach und Steina floßbar gemacht aber auch 200.000 Gulden Schaden
erwirtschaftet.
1842 kam es zu einer zweiten
Wutach-Gesellschaft „Mahler, Kretz und Wolber“. Aber 1845 kaperten dieses Mal
Unterhallauer wegen Uferbeschädigungen ein Floß und der Kanton Schaffhausen
untersagte für die Zukunft das Flößen. Aber auch auf der badischen Seite gab es
Streit wegen des Flößens. 1846 ließ der Gendarm von Bonndorf ein Floß anhalten
und gab erst nach drei Tagen frei. 1847 war auch diese Wutach-Gesellschaft
pleite.