Freitag, 22. Februar 2019

Was verbirgt sich hinter den Schiltacher Floßherren auf der Wutach?


Christian Trautwein  1819-1898
Die Eröffnung des Rhein-Rhone-Kanals 1834 hat ermöglicht, dass Holz aus der Schweiz und Oberschwaben über den Bodensee, Rhein und durch den Kanal nach Frankreich und zum Mittelmeer geflößt werden kann. Durch die Revolution in Frankreich 1830 wurden die Geschäfte der Kinzigflößerei in Mitleidenschaft gezogen. Da erschien den Schiltacher Floßherrn die Flößerei auf der Wutach, ein zweites Standbein zu sein. Sie gründeten die Holzhandelsgesellschaft „Wolber, Vayhinger und Companie“ mit 15 Mitgliedern aus Schiltach und 5 aus dem Südschwarzwald.



Finanzkräftige Floßherren mussten es sein, da der Kauf und Einschlag des Holzes, die Floßbarmachung der Wutach und Steina, das Anlegen von Schwallweihern und der Holztransport gewaltige finanzielle Mittel verschlang. Bei Unterlauchingen wurde, um die Stromschnellen zu umgehen, ein Kanal von 120 m in den Fels gesprengt. Auch wurden zwei Sägewerke bei Stühlingen und Bannschachen am Rhein bei Waldshut errichtet. Wegen der Versickerung von Wutach und Steina mussten zusätzliche Schwallweiher angelegt werden. Und trotzdem kam es immer wieder vor, dass Flöße längere Zeit auf dem Trockenen lagen.



Seit 1831 hatte die Wutach-Gesellschaft das Großherzogliche Privileg für 40 Jahre auf der Wutach, Steina und dem Titisee Holz zu flößen. Mit den Mühlen mussten Vereinbarungen ausgehandelt werden, denn mal hatten sie zu viel Wasser und mal zu wenig. Mit dem Kanton Schaffhausen musste über Uferschäden verhandelt werden, da die Schweiz mehrere Kilometer Anrainer an der Wutach war. Hallau beispielsweise arretierte 1833 drei Flöße, bis die Entschädigungen bezahlt waren, und die Flöße dann erst freigegeben wurden.



In der Zeit von 1835 bis 1838 konnten nahezu 2.000 Flöße jährlich die Wutach und Steina hinunter geflößt werden. In dieser Zeit verließen aber auch Mitglieder wegen den immer wieder auftretenden Schwierigkeiten die Wutach-Gesellschaft.



Um diesen Kapitalabzug auszugleichen, wurde die Wolfacher Schifferzunft als Mitglied aufgenommen. Diese machte sich insbesondere in der Buchhaltung des Sägewerkes Bannschachen breit und ließen das gesägte Holz bis nach Kehl auf dem Rhein flößen. Den Erlös ließen sie aber nicht auf das Konto von Bannschachen sondern auf ihr eigenes überweisen. 1839 war die Wutach-Gesellschaft in Gant gegangen. Sie hatte zwar die Wutach und Steina floßbar gemacht aber auch 200.000 Gulden Schaden erwirtschaftet.



1842 kam es zu einer zweiten Wutach-Gesellschaft „Mahler, Kretz und Wolber“. Aber 1845 kaperten dieses Mal Unterhallauer wegen Uferbeschädigungen ein Floß und der Kanton Schaffhausen untersagte für die Zukunft das Flößen. Aber auch auf der badischen Seite gab es Streit wegen des Flößens. 1846 ließ der Gendarm von Bonndorf ein Floß anhalten und gab erst nach drei Tagen frei. 1847 war auch diese Wutach-Gesellschaft pleite.



1856  ersteigerte der Fürst von Fürstenberg  die Floßrechte für 8520 Gulden auf der Wutach und Steina, dass diese Rechte nicht mehr in ungeeignete Hände fallen würden.

Flößer 1887