Die Bundesstraße B 3 führt von
Achern und Sasbach nach Norden. Am Ortseingang von Sasbach liegt nach 350 m
rechts durch die Allee der Obelisk des Turenne-Denkmales.
Im Jahr 1675 standen sich bei Sasbach
die kaiserlichen Truppen des Deutschen Reiches gegenüber den französischen
Truppen von König Ludwig XIV. Der Reichsfeldmarschall Markgraf Friedrich von
Baden-Durlach soll von weitem den französischen Generalmarschall Turenne durch
sein Glas erkannt und sofort einen Kanonier aufgeregt gefragt haben, „ob er
sich getraue, jenen dort auf seinem Schimmel eine Kugel zu senden.“ Der
Kanonier richtete das Geschütz ein, die Kugel wurde ausgelöst, schlug an
Turennes Standort in einen mächtigen Nussbaum ein. Ein baumstammdicker Ast
schlug herunter, fiel dem Marschall aufs Haupt und traf ihn auf die Brust, riss
auch dem General St. Hilaire den linken Arm weg. Der Generalmarschall sank vom
Pferd und war tot.
An dieser Stelle ist noch im
selben Jahr ein Gedenkstein gesetzt worden. Das Herz des Marschalls Turenne
soll in der Nikolauskapelle in Achern, beigesetzt und seine einbalsamierte
Leiche nach Paris geschafft worden sein. Der Gedenkstein, der noch 1675 an der
Stelle, wo Turenne tot vom Pferd sank, platziert worden ist, scheint bis 1760
auf den tragischen Platz hingewiesen zu haben. 1786 ließ der Fürstbischof Cardinal de
Rohan von Straßburg den einfachen Stein
durch ein bearbeitetes Denkmals ersetzen. Noch heute verkündet es uns:“ Hier
ist Turennius vertötet worden.“ Zusätzlich wurde das Gelände für eine
angemessene Umrahmung von ihm gekauft.
1802 ließ General St Szuzanne
nach einer Besichtigung des Denkmales eine Allee anlegen und einen
französischen Wächter vor Ort unterbringen, der Bier und Wein ausschenken
durfte. 1828 wurde das heutige Denkmal und die Allee vom französischen Karl X
eingeweiht.
1940 wurde von Unbekannten das
Denkmal gesprengt und den noch stehenden Nussbaum von damals abgebrannt.
1947/48 wurde die Anlage wieder
hergestellt und feierlich von General de Gaulle eingeweiht. Das Denkmal gilt
bei der französischen Bevölkerung als Nationalheiligtum. Das Gelände ist bis
heute Eigentum des französischen Staates und damit exterritoriales Gebiet.