Freitag, 24. August 2018

Was verbirgt sich hinter dem Pumpspeicherkarwernenkraftwerk im Murgtal?



Das Rudolf-Fettweis-Werk der EnBW Kraftwerk AG im Murgtal hat mit dem Stauwehr von Kirschbaumwasen, Raumünzachkraftwerk, der Schwarzenbachtalsperre und dem Kraftwerk in Forbach die Möglichkeit 65.630 KW Strom zu erzeugen.



Das aus der Schwarzenbachtalsperre über das Maschinenhaus in Forbach abfließende Wasser gelangt über das Ausgleichsbecken in die Murg, so dass kein Pumpspeicherbetrieb möglich ist. Dies ist nur beschränkt mit dem Wasser aus dem Rückhaltebecken von Kirschbaumwasen möglich.



Um die Leistung auf 220 MW vierfachen zu erhöhen, ist ein Pumpspeicherbetrieb der Scharzenbachtalsperre notwendig.



Dies soll nach den Plänen der EnBW folgendermaßen ablaufen: Das Ausgleichsbecken des Schwarzenbachwerkes als Unterstufe soll durch einen unterirdischen Wasserspeicher in Form einer Kawerne (Tunnelsystem) erweitert werden. Gleichzeitig soll das Speicherkraftwerk Schwarzenbach zu einem Pumpspeicherkraftwerk ausgebaut werden. Die Schwarzenbachtalsperre wäre das Oberbecken und korrespondiert mit dem unterirdischen Wasserspeicher bei Forbach als Pumpspeicherkawernenkraftwerk.



Der weitere Ausbau sieht in einem zweiten Schritt vor, dass die Schwarzenbachtalsperre auch als Unterbecken dient. Sie würde mit einem zu bauenden Oberbecken korrespondieren. Von den umliegenden Höhenzügen wurde der Seekopf im Raumordnungsverfahren als Vorzugsalternative ermittelt. Als Alternativen waren auch die Streitmannsköpfe oder der Nägeliskopf in der Diskussion.



Im Raumordnungsverfahren von 2012 wird das Oberbecken auf dem Seekopf als kleine Kawerne im Berg dargestellt.



Bleibt abzuwarten was Planfeststellung, Naturschutz und sonstige Interessengruppen dazu sagen werden. EnBW hat 2016 mitgeteilt, dass die Finanzierung bei auf Dauer so niedrigen Strompreisen sich nicht realisieren lässt. Trotzdem werden die Unterlagen zusammengestellt, so dass das Planfeststellungsverfahren 2017 eingeleitet wurde. Erst nach einer Genehmigung durch die Behörden wird über die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens entschieden.