![]() |
Wolfacher Narrenbrunnen 1990 |
Die schwäbisch-alemannischen Fastnacht- oder auch Fasnet genannt- hat eine sehr lange nicht nur christliche Tradition. Die Wurzeln sind vielfältig. Sie reichen bis in die Perser- und Römerzeit. Es handelt sich um Formen eines heidnischen nicht zu unterdrückenden Festes. Deswegen flossen christliche Umdeutungen des vorhandenen Heidentums mit ein. Mittelalterliche Zunftübungen vor allem aus dem Nürnberger und dem Basler Raum wurde mit Neuzeitlichem vermischt.
Die Fastnacht ist eine reine
Straßenfasnet unter Beteiligung der Bevölkerung. Jeder kann und darf –egal woher- mitmachen. Dies, obwohl die weltliche
Obrigkeit es immer wieder versucht hat, zu unterbinden. „Die Fasnacht als eine
heidnische Onsinnigkeit soll von neuem verpoten sein und abgestellt.“ So die
Fürstlich Fürstenbergische Landesordnung von 1543.
Ein typisches Merkmal der Fasnacht ist
das uralte Rügerecht. Es ist die Gelegenheit gegen die weltliche Obrigkeit und
später das Bürgertum vom „Leder zu ziehen“.
Gruppen ziehen beim Schnurren von Lokal zu Lokal. Wehe dem Unglücksraben,
der in die Klauen einer Schnurre fällt. Überregional bekannt ist das seit 1687
verbürgte Stockacher Narrengericht.
Zur schwäbisch-alemannischen Fastnacht
gehören die verkleideten Figuren mit ihren phantasievollen Holzmasken. Die
älteste Form der Fastnachtsfiguren sind die Hansel, die nachweislich im 15. Und
16. Jahrhundert sich entwickelt haben. Hierzu gehören auch die Geschell-Narros.
Durch die alten Vorstellungen, dass die Hexen im Pakt mit dem Teufel stünden,
hat sich neben den überall bekannten Hexen eine fastnachtliche Teufelsgestalt
entwickelt.
Ganz typisch für die Straßenfastnacht
sind die zahlreichen Umzüge in jeglicher Form. Als Besonderheit bei den Umzügen
gilt seit 1936 die Schramberger „Da-Bach-na-Fahrt“ im Holzzuber auf der
Schiltach. Es ist die Gelegenheit für die Maskenträger, Narrenkapellen und
jedem Narren sich mit seinen überlieferten Traditionen –wie das Morgenanläuten-, Ideen und Anliegen an die Öffentlichkeit zu
wenden. Aber es haben sich im Laufe der Zeit auch Sonderformen gebildet: Die
Geldbeutelwäsche in Wolfach seit 1865 aber auch in Furtwangen und im Bächle in
Freiburg nach Ende der offiziellen Fastnacht am Aschermittwoch.
Der Beginn der Fastnacht am „Schmutzige
Dunschdig“ bis Aschermittwoch richtet sich nach der Fastenzeit. Diese beginnt
40 Tage vor dem Ostersonntag – ohne die Sonntage gerechnet. Die Synode von
Benevent 1091 nahm die Sonntage aus der
Fastenzeit heraus. Um aber wieder auf 40 Fastentage zu kommen, wurde der Beginn
der Fastenzeit auf den Aschermittwoch vorverlegt. Die Bauernfasnacht oder Alte
Fasnacht hat sich in bestimmten Regionen im Gegensatz zur Herrenfastnacht am
Wochenende nach Aschermittwoch vor allem in evangelischen Gebieten des
Schwarzwaldes erhalten. Am Montag nach diesem Sonntag, dem Funkensonntag,
findet um 5 Uhr morgens der „Morgestraich“ in Basel statt.
Seit vielen Jahren wird versucht die Fastnachtzeit
auszudehnen und schon am 11.11. – dem Ende der Flößerzeit- als Maskenabstauben
beginnen zu lassen.
Ganz im Gegensatz zur
schwäbisch-alemannischen Fasnacht steht der rheinische Karneval, der 1823 vom
preußischen Generalmajor, Baron von Czettritz, in Köln aus der Taufe gehoben
wurde. Um 1838 beschlossen die Bürger von Mainz den Karneval ebenfalls einzuführen,
um das Geschäft zu beleben, 1893 begann der Münchner Fasching.