Freitag, 1. Januar 2021

Was verbirgt sich hinter dem Triberger Galgen?

 


Die Kreisstraße 5728 führt von Schönwald nach Unterkirnach. Kurz nachdem die K 5727 von Triberg über die Geutsche einmündet in der Nähe des Stöcklewaldturmes stehen zwei alte Säulen: Die Überreste des Triberger Galgens. Hier auf 1020 m Höhe, der Europäischen Wasserscheide Nordsee/Schwarzes Meer, stand auf ehemaligem Nußbacher Gelände der Triberger Galgen. Die exponierte Richtstätte auf „dem Scheitel Alemanniens“ war für alle Passanten ein sichtbares Zeichen der beginnenden Gerichtshoheit der vorderösterreichischen Obervogtei Triberg, aber auch Mahnung und Warnung.

 

Bereits für das Jahr 1349 ist ein Galgen für die Herrschaft Triberg belegt. In damalige Zeit weist die Villinger Pirschgerichtskarte sogar zwei hölzerne Galgen auf der „Dreyberghöhe“ auf. Schon die Rohrbacher Chronik berichtet, dass 1470 von einem Rossdieb aus Kirnach berichtet wird, der zum Galgen geführt wurde. Im 16. Jahrhundert zeigt eine Karte des Benediktinerklosters St Georgen einen Galgen mit zwei Gehängten. 1607  wurden zwei Männer, Hans und Oswald Schindler, „gefänglich eingezogen“, weil sie Nägel und Kolben , die am Galgen befestigt  waren, stehlen wollten. Unruhige Zeiten gab es genug, in denen Gesindel, Herumstromer und Bösewichte die Gegend heimsuchten.

 

Auf dem jetzigen Galgen steht die Jahreszahl 1721 in welchem Jahr er errichtet wurde und das für 170 Gulden. Von diesem Galgen sind drei Hinrichtungen namentlich verbürgt. 1776 wurde Josef Klaus aus Niederschopfheim „wegen Schelmereien und Diebstählen“ nach 33wöchiger schwerer Kerkerhaft zum Galgen gebracht. 1779 war der 30 Jahre alte Johann Fackler dran, der am Galgen wegen nächtlichem Diebstahl sterben musste. Der weiße Bettelbub war einer der letzten zum Ende des 18. Jahrhunderts, der seine Todesstrafe hier verbüßte. Denn der österreichische Kaiser Joseph II schaffte 1786 die Todesstrafe ab.

 

Das „Landgericht“ tagte zweimal im Jahr und zwar als Dinggericht um Johanni und um Weihnachten. Peinlich wurde es erst, wenn es sich um Untaten, den sog. „malefizischen Händel“ befassen musste. In diesem Falle hieß es Malefiz-, Blut- oder Hochgericht. Im Sinne des Volkes bedeutete das Hochgericht der Galgen. Die Urteile, die Rad, Feuer oder Schwert vorsahen, wurden auf dem Marktplatz in Triberg vollstreckt.

 

Der Hinrichtung war also immer eine Verurteilung in Triberg vorausgegangen. Konnte das arme Opfer auf Grund von Folter nicht mehr den steilen Weg hinauf zur Richtstätte zurücklegen, wurde er mit einem Schinderkarren zur Richtstätte gebracht. Wie zu jener Zeit üblich folgten Richter und Geistliche –zumeist ein Pfarrer der Wallfahrtskirche- hoch zu Pferde dem Delinquenten.

 

Am Galgen gab es aber auch den Gnadenerweis in letzter Minute. Ein 19 jähriger Mann sollte am Galgen sterben. Er hatte den Strick schon um den Hals, als der Henker in die Menge fragte, ob ein „jungfräuliches Wesen“ unter den Zuschauern befände, das bereit sei, den Todgeweihten zu heiraten. Da ertönte eine krächzende Stimme „Henker lass‘ Gnade walten, ich heirate ihn!“ Aus der Menge trat ein „hässliches, steinaltes Jüngferle“. Darüber war der Todeskandidat so erschreckt, dass er zum Henker eine Bewegung des „Hängens“ machte und laut verkündete „Hängen“. Das Urteil wurde vollstreckt.

Ganz oben Triberger Galgen mit 2 Gehängten


 Alles Gute, Glück und vor allem Gesundheit in 2021!