Wie konnte es zu diesen unterschiedlichen Wahrnehmungen kommen? Ins- besonders im Zeitraum vom 16. und 18. Jahrhundert explodierte der Holzbedarf. Die überall aufkommenden Glashütten hatten einen enormen Holzverbrauch für die Gewinnung der Pottasche zur Glasherstellung und dem Heizen der Glasöfen, die Flößer, die den Holzhunger der Städter und der holländischen Häfen gestillt haben, die im Merkantilismus forcierte Eisen- und Porzellanmanufakturen, die Köhler und Harzer sowie die Siedlungsrodungen trugen dazu bei, dass der Schwarzwald um 1800 auf dem besten Wege war, ein kahles Gebirge zu werden.
Um 1797 beschreibt die Regierung von Vorderösterreich in Freiburg: „Obwohlen es unmöglich scheinte, dass sich jemalen in den Schwarzwald ein Mangel an Holz erzeugen könnte, so lässt sich doch selber schon wirklich spühren, keine andere Ursach, als man bishero mit dem Holz so verschwenderisch umgegangen, …dass also ganze und viele Berg ganz blos dastehen und kein Klafter Holz mehr drauf wachset“. Hektar um Hektar wurde kahlgeschlagen, ohne dass für eine Wiederaufforstung gesorgt wurde, man zog einfach weiter. Gleichzeitig stand der Wald im Dienste der Landwirtschaft. Die damals übliche Waldbeweidung verhinderte die Naturverjüngung, da Viehherden vom Frühjahr bis zum Herbst zur Weide in den Wald getrieben wurde. Die Schweineherden wurden zur Eichel- und Bucheckernmast ebenso in die Wälder geführt. Dazu kam die damals übliche Reutefeldwirtschaft der Bauern. Um 1800 herrschte Holznot.
In den Waldungen der Gemarkung Baiersbronn brach zusätzlich am 4. August 1800 „onfern des wilden Sees“ ein furchtbarer Waldbrand aus. Insgesamt verbrannten in starken 2 Wochen 26 km² Wald am Wildsee.
Durch die Säkularisierung kamen die kirchlichen Wälder in Baden 1803 in staatliche Hand. In Württemberg war dies schon im 16. Jahrhundert geschehen. Mit der Mediatisierung kamen aus der Kleinstaaterei 80% des Schwarzwaldes zum Großherzogtum Baden und 20% kamen zum Königreich Württemberg. Damit war eine einheitliche Forstpolitik wenigstens pro Staat möglich, wenn es auch noch Jahrzehnte dauerte, bis eine Kontrolle der Privatwaldungen rechtlich abgesichert war.
1823 verbot die neue Forstwirtschaft das Weiden von Vieh im Wald, was zur Stallhaltung des Viehs führte. Harzen war grundsätzlich verboten. Der Raubbau der Wälder wurde durch das Verbot von Verwüstungen 1833 beendet. Kahlhiebe wurden verboten, Wiederaufforstung war zwingend vorgeschrieben. Eine nachhaltigere Forstwirtschaft hielt Einzug.
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