Der bekannte und typische Schwarzwaldhof
des Mittleren Badischen Schwarzwaldes vereint alles unter seinem riesigen
Stroh- oder heute Ziegeldach. Die gesamten Stallungen für Pferde, Kühe und
Schweine sowie Hühner oder Ziegen, die Wohn- und Schlafräume der Bauernfamilie
und des Gesindes sowie die riesigen Futtervorräte für den gesamten Winter sind
unter einem Dach vereint. Ausgenommen war stets ein Leibgedinghaus, in dem der
alte Bauer wohnt. Mit ihm wurde vertraglich bei der Hofübergabe bis in alle
Einzelheiten festgelegt, was ihm für seinen Lebensunterhalt zusteht. Separat
steht jeweils ein Speicher, in dem die Essens- und Saatvorräte gelagert werden,
dass sie im Brandfalle nicht in Mitleidenschaft gezogen werden konnten.
Möglich war das Erhalten dieser großen
und mächtigen Bauernhöfe seit dem Mittelalter bis zum heutigen Tag nur durch
das Erbrecht. Seit 1450 wird bis zum heutigen Tag per Gesetz das Anerbenrecht
angewendet. Der Bauer oder die Bäuerin darf ihren gesamten landwirtschaftlichen Besitz nur einem Kind
ungeteilt vererben. Normalerweise der jüngste Sohn oder die älteste Tochter.
Alle anderen Kinder sind weichende Erben und werden mit dem „kindlichen Handschlag“
abgefunden. Er ist ein Bruchteil vom wirklichen Anspruch. Dieses Erbrecht
treibt die restlichen Geschwister vom Hof, entweder in einen anderen Hof einzuheiraten,
sich als Gütler durchzuschlagen oder notfalls unter dem Bauer als Knecht oder Magd zu arbeiten. Die Gütler
waren oftmals Waldarbeiter, Handwerker wie Harzer, Köhler oder Flößer. Gleichzeitig waren die Menschen das
Potential für die Glasbläser, Uhrmacher,
Orchestrionbauer und deren entstehenden
Manufakturen. In schlechten Zeiten blieb nur die Auswanderung nach Polen,
Rußland, Banat oder später dann nach Amerika.
Im Gegensatz dazu wird in allen anderen
Gebieten des Schwarzwaldes bis zum heutigen Tag die Realteilung praktiziert.
Der vorhandene Besitz wird unter den Geschwistern geteilt. Der bäuerliche
Besitz wird zerstückelt und gelangt über die Generationen in viele Hände.
Die Landwirtschaftskammern im Mittleren
Schwarzwald achten streng bis zum heutigen Tag, dass das gültige Anerbenrecht
nicht aufgeweicht wird. Ein nicht praktizierender Bauer darf kein
landwirtschaftlich genutztes Gelände erwerben.
Das Anerbenrecht ermöglichte den Erhalt
dieser großen mächtigen Bauernhöfe, die aber im Laufe der Jahre ihre Funktionen
geändert haben. Zuerst verschwand nach dem Zweiten Weltkrieg die Feldwirtschaft
und teilweise die Milch- und Weidewirtschaft, so dass die Waldwirtschaft übrig blieb.
Gleichzeitig entstandene neue Zweige wie die Touristik. Die großen nicht mehr
benötigten Speicher und Bühnen wurden zu Ferienwohnungen mit allem Komfort
ausgebaut. Es entstanden Käser-und Brennereien sowie Stallungen wurden für
Vesperstuben ausgebaut. Der Hofladen mit seinen bäuerlichen Spezialitäten setzt
sich durch. Gleichzeitig verhindern die
Subventionen des Mähgelds , dass die Weiden nicht mit Wald angepflanzt, um die
Täler offen zu halten.
Andererseits ist es schwierig Gelände
für Industrieansiedlung, Freizeitanlagen wie Schwimmbäder, Tennis- oder
Golfplätze zu erwerben.
Vogtsbauernhof mit Leibgedinghaus |