Nach dem für den Ausbau des
Schluchseewerkes maßgebenden Generalplan von 1926 sind die Quellbäche der Wutach, die Gutach
und Haslach, zur Beileitung des Schluchsees vorgesehen. Die Wutachschlucht war
als Ausgleich für die vom Schluchseewerk zerstörten Naturschönheiten als Ersatz
zum Naturschutzgebiet erklärt worden (1928). 1939 wurde das gesamte Gebiet als
Naturschutzgebiet „Wutach-Gauchachtal“ ausgewiesen.
Im Jahre 1941 beantragte die Schluchseewerk
AG trotz Naturschutzgebiet die Beileitung des Wutachwassers zur
Elektrizitätserzeugung. Das Badische Finanz- und Wirtschaftsministerium lehnte
ab. Deswegen schaltete die Schluchseewerke AG die Oberste Naturschutzbehörde,
das Reichsforstamt in Berlin unter Hermann Göring, ein. Die
Elektrizitätsversorgung des „Großdeutschen Reiches“ nach dem Kriege war von
vitalstem Interesse. 600 Kriegsgefangene sollten in vier Jahren Staumauer und
Stollen bauen. Doch infolge der sich abzeichnenden Niederlage und durch die
Mangelwirtschaft des Krieges wurde die Wutachableitung auf Eis gelegt.
Gleich nach dem Kriege 1949 nahm die
Schluchseewerk AG die Ausnahmebewilligung von 1943, um bei der Haslachmündung
die Gründung der Staumauer in der Wutachschlucht vorzubereiten. Das Badische
Landeskulturamt zog die Ausnahmebewilligung 1950 zurück, da sie im Kriege unter
anderen Voraussetzungen erteilt worden sei. Aber ein Rechtsgutachten des
Justizministeriums ergab, dass die von Herman Göring erteilte
Ausnahmebewilligung rechtsgültig sei.
Das würde eine 62 m hohe Staumauer nach
der Haslachmündung in der Wutachschlucht bedeuten. 20 Millionen Kubilmeter
Wasser sollte die Talsperre fassen. Das wären immerhin 20% des
Schluchseeinhaltes. Der eine Arm würde 4 km bis kurz vor Neustadt reichen, der
andere 3 km bis kurz vor Lenzkirch. Der Wutach würde nur noch ein Viertel der
Wassermenge verbleiben. Das Wasser würde über einen 20 km langen Stollen zum
Kraftwerk Witznau abfließen.
Ab 1951 schlossen sich sechs Freiburger
Heimat- und Naturschutzvereine inklusiv Schwarzwaldverein zu einer
Interessengemeinschaft zusammen. Über Jahre hinweg tobt eine Propagandaschlacht
mit Plakatierungen und Kundgebungen wegen der Aufstauung zwischen der
Interessengemeinschaft und der Schluchseewerk AG hin und her. Das
Kultusministerium sympathisierte offen mit der Interessengemeinschaft, das
Innenministerium wollte das bau- und wasserrechtliche Verfahren dagegen schnell
durchziehen. Die Landesregierung unter Ministerpräsident Kiesinger war des
Streitens müde und erreichte 1960 durch Verhandlungen mit der Schluchseewerk
AG, dass das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren ruhte. Das Werk wollte
einer förmlichen Einstellung nicht zustimmen.1971 signalisierte die
Schluchseewerk AG Interesse erneut an der Wutachableitung.
1984 hat die Schluchwerk AG dann
allerdings einer verschärften Schutzverordnung für das Naturschutzgebiet
Wutachschlucht akzeptiert. Der jahrelange Kampf hatte sich gelohnt. Die
Wutachschlucht war gerettet!